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Grundsteuerbewertung unter dem Verfassungsmikroskop: Aktuelle Gerichtsverfahren werfen Fragen auf

Urteilsskala und HammerSteht die Rechtmäßigkeit der neuen Bestimmungen zur Bewertung für die Grundsteuer im Widerspruch zum Grundgesetz? Diese Frage bleibt offen, jedoch zeichnen sich erste Bewegungen in dieser Angelegenheit ab. Betrachtet man speziell die Bewertung des Grundsteuerwerts zum Stichtag 1. Januar 2022 nach dem bundesweiten Modell, findet sich bereits eine Klage vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 3 K 3142/23). Ebenso hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in zwei Fällen vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Gegen diese vorläufigen Entscheidungen hat die Finanzverwaltung beim Bundesfinanzhof Beschwerde eingelegt (Aktenzeichen: II B 78/23 [AdV] und II B 79/23 [AdV]).

Bundesregierung plant höhere Freibeträge zur Entlastung von Familien und zur Inflationsbekämpfung

Reichstagsgebäude mit DeutschlandfahneDie Bundesregierung beabsichtigt, den steuerlichen Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag stärker zu erhöhen, als es anfänglich geplant war, um Familien in Zeiten finanzieller Anspannung zusätzlich zu entlasten. Bundesfinanzminister Christian Lindner sieht diese Maßnahme trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen als notwendig an.

Konkret bedeutet das:

Das Inflationsausgleichsgesetz, das bereits 2022 im Bundesgesetzblatt angekündigt wurde, erhöht den Grundfreibetrag ab dem 1. Januar 2024 von 10.908 EUR auf 11.604 EUR, was einer Steigerung von 696 EUR entspricht. Die Bundesregierung plant nun eine weitere Erhöhung dieses Betrags auf 11.784 EUR, was eine zusätzliche Anhebung von 180 EUR bedeutet.

Da der Höchstbetrag für Unterhaltszahlungen dem Grundfreibetrag entspricht, würde auch dieser Betrag entsprechend angepasst.

Für den Kinderfreibetrag sieht das Gesetz für das Jahr 2024 einen Betrag von 3.192 EUR pro Kind und Elternteil vor. Bei einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung der Eltern verdoppelt sich dieser Betrag auf 6.384 EUR. Nach den neuen Plänen von Minister Lindner soll der Kinderfreibetrag auf 6.612 EUR erhöht werden, was einer Steigerung von 228 EUR entspricht.

Diese geplanten Erhöhungen spiegeln das Bestreben der Bundesregierung wider, die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten zu stärken und insbesondere Familien finanziell zu unterstützen.

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